„Shill Bidding“: Schadensersatzanspruch wegen Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

Gibt der Verkäufer bei eBay auf von ihm selbst zum Kauf angebotene Gegenstände Gebote ab, um den Auktionsverlauf zu seinen Gunsten zu manipulieren, so kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande, der ungeachtet der Gebote des Verkäufers zum Auktionsablauf das höchste Gebot abgegeben hat. Kommt so im Ergebnis ein weit unter dem Verkehrswert liegender Betrag zustande, so begründet dies keine Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, da es gerade den Reiz einer Internetauktion ausmacht, den Auktionsgegenstand zu einem „Schnäppchenpreis“ erwerben zu können. Ist der Gegenstand bereits anderweitig veräußert, hat der Höchstbietende ein Anspruch auf Schadensersatz.

BGH PM Nr. 144 vom 24.8.2016