Pflichtteilsergänzung: Wertberechnung eines unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkten Grundstücks

Bei der Wertberechnung eines unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkten Grundstücks im Rahmen des § 2325 BGB ist der Wert des Nießbrauchs grundsätzlich ex ante anhand der statistischen Lebenserwartung des Nießbrauchsberechtigten zu ermitteln; eine tatsächlich erkrankungsbedingt geringere Lebenserwartung ist nur zu berücksichtigen, wenn die Erkrankung im Zeitpunkt der Schenkung bereits bekannt war und im Fall einer Veräußerung des Grundstücks zu diesem Zeitpunkt auch in den Verhandlungen mit potentiellen Erwerbern preiserhöhend Berücksichtigung gefunden hätte.

OLG Hamburg, Urt. v. 5.5.2015 – 2 U 11/13