Neue Vorgaben für Entgeltbescheinigungen und weitere Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht

Zum 1.7.2013 ist die Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Abs. 3 Satz 1 GewO (Entgeltbescheinigungsverordnung – EBV) in Kraft getreten. Die Verordnung gibt konkret vor, welche Mindestangaben die Entgeltbescheinigungen enthalten müssen (z.B. Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts). Außerdem erhalten Software-Ersteller einheitliche Vorgaben für die Programmierung der Bescheinigungssoftware.

Weitere Infos: http://www.bmas.de/