Drittschuldner müssen bei Kenntnis der Insolvenz noch mögliche Sperrungen und Rückzahlungen umgehend einleiten
verfasst am: 03.05.2010
BGH 16.7.2009, IX ZR 118/08
Wer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an Schuldner leistet, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, wird nicht von der Leistung befreit, wenn er zu einer Zeit, als er den Leistungserfolg noch verhindern konnte, von der Verfahrenseröffnung Kenntnis erlangte. Dabei muss jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation im [...]